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Warum es jetzt in Deutschland verboten ist, ein asbesthaltiges Dach zu beschichten, müssen wir nicht verstehen. Derzeit (Stand 9/07) ist es so, dass dieselbe Maßnahme in einigen Ländern gefördert wird, und in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Und dabei sprechen wir nicht etwa von Ländern, in denen das Umweltbewusstsein nicht ausgeprägt ist. Wir haben Partnerbetriebe in verschiedenen EU- Ländern, in denen die Beschäumung von asbesthaltigen Dächern erlaubt ist und unter bestimmten Voraussetzungen gefördert wird.
Wenn in der TRGS 519 vom "Verwendungsverbot" bei asbesthaltiger Dacheindeckung die Rede ist, gilt das doch an sich grundsätzlich. Ein asbesthaltiges Faserzementdach aber, das früher schon beschichtet war, darf erneut beschichtet werden....
Es wird derzeit geprüft, ob im Zuge der Harmonisierung die selbe Maßnahme in einem Land belohnt und in einem anderen Land bestraft werden kann. Gegebenenfalls lassen wird diese Frage auf Europäischer Ebene geklärt.
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